Hallo Ihr Lieben, da mein guter Freund g**gle mir nicht helfen konnte, gebe ich die Frage mal an Euch weiter:
Ich such die örtliche Zuständigkeit bei Flugverspätungen. Wäre das das AG im Bezirk des Flughafens oder das AG im Bezirk der Fluggesllschaft?
Danke schonmal für Eure Antworten!
LG Anni
örtl. Zuständigkeit bei Flugverspätung
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Also wir hatten letztens auch so einen Fall und haben da die Klage beim Amtsgericht im Bezirk der Fluggesellschaft eingereicht. Nicht im Bezirk des Flughafens. Und das ist auch so durch gegangen!
- Liesel
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Ausgleichspflichtig ist das Luftfahrtunternehmen. Daher gehe ich davon aus, daß dessen Sitz maßgeblich ist.
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"Der Flughafen" besteht ja im Normalfall immer aus mindestens einer Gesellschaft. Streitigkeiten, die den Flughafen betreffen können, kann daher alles sein und die Frage ist ein wenig zu pauschal, um da eine vernünftige Antwort treffen zu können.Anni R. hat geschrieben:Und ganz allgemein gefragt? Welches Gericht wäre zuständig bei Streitigkeiten, die den Flughafen betreffen?
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Bei den Flughäfen gibt es i. d. R. eine Betreibergesellschaft. Evtl. könnte man für die örtliche Zuständigkeit auch § 29 ZPO heranziehen (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.2011, X ZR 71/10).