Danke für deinen Tip gkutes! Aber wenn man mit zwei Kindern hintereinander im Mutterschutz war und darauf Arbeitslosigkeit plagte, kann man auch zehn Jahre verschlafen ...
@ Liesel: Vergleich wurde nicht im Termin geschlossen, nur schriftsätzlich..
Kostenausgleichsantrag. Kosten des Unterbevollmächtigten
kann man, aber sollte man nicht Nichts für ungut, aber diese Ausrede zählt nicht Aber jetzt biste ja wieder hinterher.
Also wenn der Vergleich nach dem Termin geschlossen wurde, ist euch dafür die TG entstanden. Diese ist dann nun also "doppelt".
Also wenn der Vergleich nach dem Termin geschlossen wurde, ist euch dafür die TG entstanden. Diese ist dann nun also "doppelt".