Hallo liebe Leute!
Ich habe hier einen Fall, in dem wir ein Notaranderkonto eingerichtet haben. Wir sollen von dem Notaranderkonto u.a. die Grunderwerbsteuer zahlen.
Von der finanzierenden Bank, die das Geld treuhänderisch überwiesen hat, haben wir einen Treuhandauftrag erhalten, dass wir über das überwiesene Geld nur verfügen dürfen, wenn gewährleistet ist und wir sicherstellen, dass die Eigentumsumschreibung auf die Käufer erfolgt.
Uns liegen alle zur Eigentumsumschreibung auf die Käufer erforderlichen Unterlagen vor, lediglich die UB fehlt logischerweise.
Zur Erteilung der Grunderwerbsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung ist doch ausschließlich die Zahlung der Grunderwerbsteuer erforderlich? Oder übersehe ich jetzt irgendetwas? Könnte -rein theoretisch- das FA z.B. die Erteilung der UB versagen, weil Käufer irgendwelche anderen Steuern schuldig geblieben ist? Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. M. E. können wir gewährleisten und sicherstellen, dass E-umschreibung auf Käufer erfolgt.
Wie seht Ihr das?
Erteilung Grunderwerbsteuer-UB (was kann hindern?)
- Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
- Software: ProNotar
Ja, das sehe ich auch so, dass da "nur" die Zahlung der Grunderwerbsteuer erforderlich ist! Ich würd einfach mal beim FA anrufen. Wir hatten schon Bundesländer, wo teilweise 3-4 Monate vergangen sind, bis überhaupt der Bescheid an den Käufer rausgegangen ist, dass überhaupt Steuer zu zahlen ist.
Hast du mal geprüft ob überhaupt Steuer anfällt? Es gibt ja Bundesländer die in solchen Fällen keine UB schicken. Oder ob der Vertrag auch rechtswirksam war beim Übersenden ans Finanzamt, und vergessen wurde, den nachträglichen Eintritt der Rechtswirksamkeit mitzuteilen. Ich hatte mal ne Kollegin, die hatte das immer vergessen und sich gewundert, warum keine UB kam... Kann ja wirklich mal passieren...
Hast du mal geprüft ob überhaupt Steuer anfällt? Es gibt ja Bundesländer die in solchen Fällen keine UB schicken. Oder ob der Vertrag auch rechtswirksam war beim Übersenden ans Finanzamt, und vergessen wurde, den nachträglichen Eintritt der Rechtswirksamkeit mitzuteilen. Ich hatte mal ne Kollegin, die hatte das immer vergessen und sich gewundert, warum keine UB kam... Kann ja wirklich mal passieren...
Liebe Grüße
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Ja! Steuer fällt an! Mir liegt ja sogar der Bescheid schon vor!Lena hat geschrieben:Hast du mal geprüft ob überhaupt Steuer anfällt?
- Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
- Software: ProNotar
Dann würd ich beim Finanzamt mal anrufen und fragen - und wenn die Mandanten noch net gezahlt haben die auch nochmal dazu auffordern....
Liebe Grüße
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Den Treuhandauftrag hätte ich nicht angeommen, da der Notar nicht sicherstellen kann, dass Umschreibung erfolgt.
@jupp03: Wir haben den THA noch nicht angenommen!
Wieso kann der Notar nicht sicherstellen, dass Umschreibung erfolgt?
Wieso kann der Notar nicht sicherstellen, dass Umschreibung erfolgt?
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
weil du NIE sichergehen kannst, das nicht doch irgendwas dazwischen kommt mit der UB.. oder warum machst du dir sonst Gedanken?
Inventar haste nich zufällig mit angegeben? bei uns mosern die in letzter zeit immer rum und wollen nachweise für den wert des inventars haben
Inventar haste nich zufällig mit angegeben? bei uns mosern die in letzter zeit immer rum und wollen nachweise für den wert des inventars haben
Ich habe mir Gedanken gemacht! Das ist richtig! Aber die Sorgen sind ausgeräumt!Pepsi hat geschrieben:weil du NIE sichergehen kannst, das nicht doch irgendwas dazwischen kommt mit der UB.. oder warum machst du dir sonst Gedanken?
Gibt es also sonst noch irgendwas, was Eurer Meinung gegen die Sicherstellung der E-umschreibung spricht?