Hallo ihr Lieben,
wichtige Frage:
Ich muss einen KFA für 2 Instanzen machen. LG und OLG...
Wo geht der KFA jetzt hin? nur an das OLG oder an beide Gerichte?
Und ich habe drei Beteiligte. Dann nehme ich auch eine Erhöhung von 0,6. Nehme ich die sowohl in der 1. also auch in der 2. Instanz?
Ich würde sagen KFA geht an OLG für beide Instanzen und Erhöhung auch 2x sowohl 1. als auch 2. Instanz ??
Was sagt ihr ?
Wo geht KFA hin und Erhöhungsgebühr ??
- nephele
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§ 103 Abs. 2 S. 1 ZPOWo geht der KFA jetzt hin? nur an das OLG oder an beide Gerichte?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Ich vermute mal, du schreibst von 3 Klägern bzw. Beklagten, richtig?
Kommt darauf an, ob ihr alle drei Beteiligte in beiden Instanzen vertreten habt.
Kommt darauf an, ob ihr alle drei Beteiligte in beiden Instanzen vertreten habt.
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Ich gehe mal davon aus, daß die GmbH und der GF jeweils die Vertretungsberechtigten ist. Damit hast du nur 1 Auftraggeber.
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Wenn alle drei einzeln verklagt wurden und ihr auch alle drei in beiden Instanzen vertreten habt, dann die Erhöhungsgebühr von 0,6 jeweils in 1. und 2. Instanz.
Handelte es sich um gesamtschuldnerische Ansprüche oder waren es einzelne Forderungen gegen die Beklagten? Sagt der Streitwertbeschluss dazu was?
Handelte es sich um gesamtschuldnerische Ansprüche oder waren es einzelne Forderungen gegen die Beklagten? Sagt der Streitwertbeschluss dazu was?
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