Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Minimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 581
- Registriert: 23.03.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
#1
17.01.2013, 17:37
Hallo zusammen, ich hatte MB beantragt. Nun liegt mir etwas vom Arbeitsgericht vor:
Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom ...... zugestellt am.....
Ist das jetzt der VB? Wie siehts da mit dem Rechtsbehelf aus?
Sorry, aber ist mein erstes Mal
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
-
Minimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 581
- Registriert: 23.03.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
-
Blockflöte
- Forenfachkraft
- Beiträge: 116
- Registriert: 25.07.2006, 11:54
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#3
17.01.2013, 22:08
Hallo,
wenn Du bis jetzt nur den MB beantragt hast, dürfte das, was Du vom ArbG bekommen hast, der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides sein. Nach Ablauf von einer Woche nach Zustellung des MB kannst Du damit den VB beantragen. Der Antrag müsste im unteren Bereich des Formulars ausgefüllt werden (Hab "zufällig" gerade kein Formular zu Hause rumliegen
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
)
-
Minimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 581
- Registriert: 23.03.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro