Berechnung für Ratenzahlungszustimmung Inso
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um die 9.000 €
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Dem eröffneten Insolvenzverfahren geht das Eröffnungsverfahren voraus. Das dies gemeint ist, steht ausdrücklich in den Gebührentatbeständen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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Danke
Nur so als Hinweis: Wir duzen uns hier alleFlottebiene1 hat geschrieben:Danke für Ihre Antwort. Meine Kollegin meinte das müßte eventuell ein 0,5 Gebühr sein. Klar stimmt GW ist der Wert den wir als Forderung geltend machen. Wenn Sie jetzt genau den gleichen Fall hätten, also Mandant kommt in die Kanzlei, legt einen Ratenzahlungsplan von einer Schuldnerberatung vor, alle Gläubiger müssen zustimmen sonst wird Insolvenz beantragt, wir sollen nichts weiter machen als der Schuldnerberatung mitteilen, dass der Gläubiger mit der Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden ist. Was würden Sie ihm genau in Rechnung stellen? Nach welchen § ?Weil das Verfahren ja noch nicht eröffnet ist.
Wer siezt muss nen Euro in die Kaffeekasse packen
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Kann aber auch direkt beim gesiezten User abgegeben werdentiko73 hat geschrieben:Wer siezt muss nen Euro in die Kaffeekasse packen
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Nee, nee, das ist für die Allgemeinheit und wenns irgendwann mal reicht, geht das gesamte Forum irgendwo in Deutschland zusammen auf nen Kaffee
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Alternativ alles an mich, dafür lade ich dann das halbe Forum zum Kaffee ein .
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Ich stell mir grad vor, wie 15000 Re(No)Fas und Gleichgesinnte ein Cafe in Deutschland stürmen