Ich habe mal ne Frage und t´zwar gint es nach dem RVG eine Gebühr für einen Korrespondenzanwalt?
Meine Chefin hat für eine Kollegin einen Termin vor dem AG wahrgenommen die von weiter weg kommt
Gebühr für Korrespondenzanwalt???
so zB
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV 361,20 EUR
0,65 Verfahrensgebühr, § 13 RVG, Nr. 3401, 3100 VV 195,65 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Endsumme 576,85 EUR
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV 361,20 EUR
0,65 Verfahrensgebühr, § 13 RVG, Nr. 3401, 3100 VV 195,65 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Endsumme 576,85 EUR
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ein Korrespondenzanwalt ist nochmal was anders, das wäre dann glaube ich 3400 VV RVG.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Ja, das stimmt:
Korrespondenzanwalt / Verkehrsanwalt
Der Korrespondenzanwalt bzw. Verkehrsanwalt erhält seine Gebühren nach Nrn. 3400 ff. RVG.
Für die Führung der Korrespondenz mit dem Bevollmächtigten erhält der RA nach Nr. 3400 eine Gebühr wie der Bevollmächtigte, max. aber 1,0.
Bei Betragsrahmengebühren erhält der RA max. 260,00 €.
Der Korrespondenzanwalt / Verkehrsanwalt kann auch die Terminsgebühr oder / und die Einigungsgebühr verdienen.
Aber sie sagte ja, dass sie nur den Termin wahrgenommen haben!? Deshalb mein 2. Beitrag
Korrespondenzanwalt / Verkehrsanwalt
Der Korrespondenzanwalt bzw. Verkehrsanwalt erhält seine Gebühren nach Nrn. 3400 ff. RVG.
Für die Führung der Korrespondenz mit dem Bevollmächtigten erhält der RA nach Nr. 3400 eine Gebühr wie der Bevollmächtigte, max. aber 1,0.
Bei Betragsrahmengebühren erhält der RA max. 260,00 €.
Der Korrespondenzanwalt / Verkehrsanwalt kann auch die Terminsgebühr oder / und die Einigungsgebühr verdienen.
Aber sie sagte ja, dass sie nur den Termin wahrgenommen haben!? Deshalb mein 2. Beitrag
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Also das war so, gestern hat die eigentliche Anwältin bei uns angerufen und uns gefragt ob wir für sie zu dem Termin gehen können und uns das wichtigste rüber gefaxt, meine Chefin hat den Termin dann wahrgenommen und will die Sache abrechnen.
Ich würde auch denken eine Verfahrensgeb. nach 3401 und dann doch aber auch die Terminsgeb. nach 3402 oder?
Ich würde auch denken eine Verfahrensgeb. nach 3401 und dann doch aber auch die Terminsgeb. nach 3402 oder?
Genau - siehe meine erste Rechnung - hab ich also doch richtig verstanden.
Du solltest darauf achten, die richtige Bezeichnung zu verwenden. Ihr seid in dem Fall nur Terminsvertrer und nicht Korrespondenzanwalt.
Du solltest darauf achten, die richtige Bezeichnung zu verwenden. Ihr seid in dem Fall nur Terminsvertrer und nicht Korrespondenzanwalt.
Richtig, es handelt sich hier um den Terminsvertreter, also:
0,65 VV nach Nr. 3401 VV, RVG
1,2 TG nach Nr. 3402 VV, RVG
PTKD
USt
Summe
0,65 VV nach Nr. 3401 VV, RVG
1,2 TG nach Nr. 3402 VV, RVG
PTKD
USt
Summe