Unser Mandant wurde fest genommen. Antrag unsererseits auf mündliche Haftprüfung, Haftprüfung fand statt, Beschluss: Haftbefehl wird unter der Auflage außer Vollzug gesetzt, dass der Beschlusdigte jeder Ladung unverzüglich Folge leiset, dann einige Zeit später ergibt ein Strafbefehl (Bewährung hat er bekommen).
Ich habe dann einen Kostenfestsetzungsantrag in einem Strafverfahren gemacht. Dann haben die vom Gericht zurück geschrieben, die Gebühr Nr. 4141 VV RVG bekomme ich nicht. Wir sollen das doch bitte überprüfen. (inzwischen ist mir klar, dass ich die 4141 nicht bekomme, aber man kanns ja versuchen)
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Sie schreiben dann noch, dass in dem Verfahren keine Einstellung statt gefunden hat. Es erging vielmehr ein rechtskräftiger Strafbefehl. Will die mir da irgendwas sagen?? Gibts da extra eine Gebühr? Gefunden hab ich nichts ..
Würde den Kostenfestsetzungsantrag korrigieren, also die 4141 raus löschen, fertig!