Wir haben eine Sache gehabt, die ist nun erledigt. Wir sind die Kläger. Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Wir haben dann beantragt, den Gerichtskostenausgleich durchzuführen. Dann hat uns das Amtsgericht eine "Aufstellung" geschickt, mit dem Vermerk "Gerichtskostenausgleich findet nicht statt".
Es wurde wie folgt bezahlt:
Unser Mandant: 265,00 € (Gerichtskosten & Zeugenvorschuss) Anteil 1/2 Verfahrenskosten: 313,65 €
Restbetrag: 48,65 €
Der Gegner: 100,00 € (Zeugenvorschuss) Anteil 1/2 Verfahrenskosten: 313,66 €
Restbetrag: 213,66 €
Der Gegner muss uns aber doch was von den Gerichtskosten erstatten? oder? Kostenfestsetzungsantrag muss ja nicht gestellt werden, weil Kostenaufhebung. Da werden ja nur die Gerichtskosten hältfig geteilt.
Ich versteh die gerade nicht ..
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)