nachdem meine letzte Frage schon so schnell beantwortet wurde, muss ich euch jetzt schon wieder "belästigen"...
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Ich hab hier eine Klage zu schreiben, und möchte die außergerichtlichen Anwaltskosten mit einklagen. Soweit eigtl. kein Problem - dachte ich
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Aber: vorgerichtlich betrug die Forderung (Rücktritt aus Kaufvertrag + kleiner Schadensersatz) zB. 2.000,00 EUR (fiktiv). Auf die Geltendmachung eines weitergehende (berechtigten) Schadensersatzes wurde im Sinne einer gütlichen Einigung verzichtet.
Jetzt ist allerdings Klage geboten, sodass nun alle Schadenspositionen eingeklagt werden sollen. Sodass die Forderung für die Klage zB nun 5.000,00 EUR beträgt.
Meine Frage ist daher, welchen Wert nehem ich für die Berechnung der "außergerichtlichen Anwalts-Kosten" bei der Klagebegründung?
Ich glaube, ich denke einfach zu kompliziert und über zu viele Ecken. Ich tendiere eigtl. dazu, dass sich der "außergerichtliche" Auftrag nur über 2.000,00 EUR beläuft, und damit dann auch nur die Kosten für diesen Wert abgerechnet bzw. eingeklagt werden können, auch wenn jetzt der Streitwert tatsächlich höher ist, oder?
Vielen Dank schon mal für eure Nervem am Sonntag
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