In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Pochi
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#1
16.11.2012, 09:07
Hallo,
ich hoffe, dass ich jetzt im richtigen Unterforum bin.
Ich soll für unsere Partei Fahrkostenersatz nach § 5 JVEG und Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 20 JVEG mit in den Kostenfestsetzungsantrag nehmen.
Davon abgesehen, dass ich so schon unsicher bin wie ich das am besten mache stellt sich mir jetzt noch die Frage: Werden diese Kosten versteuert oder nicht?
Vielen Dank schonmal
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Viele Grüße, Steffi
Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
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Liesel
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#2
16.11.2012, 09:15
Nein.
Wieso bist du unsicher, wie du das machen sollst?
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Pochi
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#3
16.11.2012, 09:30
Ich habe das bisher noch nie gemacht - und leider auch keiner sonst hier. Ich bin dann immer etwas unsicher, ob das alles so richtig ist, wie ich es mir denke.
Viele Grüße, Steffi
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#4
16.11.2012, 09:31
Dann stell es doch mal hier ein.
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