Hallo!
für einen Mandanten haben wir gegen den Schuldner eine Kontopfändung in die Wege geleitet. Der Schuldner hat natürlich gleich Alarm geschlagen und wollte das das Konto freigegeben wird. Man hat sich dann darauf geeinigt, dass die Pfändung vorerst zum ruhen gebracht wird, das Konto wurde wieder freigeben werden. Bedingung war, der Schuldner zahlt Raten. Das hat auch ein zwei Monate geklappt. Nun zahlt er nicht mehr und reagiert nicht auf Schreiben.
Das Ruhen der Pfändung soll nun wieder aufgehoben werden. Was muss ich machen? EInfach die Bank anschreiben und das so mitteilen? Oder muss das Gericht mit eingeschaltet werden? Entstehen zusätzliche Kosten?
Danke schon mal für Eure Antwort
Liebe Grüße
Pfändung wieder aufleben lassen
Kein Gericht und keine Kosten. Du schreibst einfach den DS an, dass der Schuldner die vereinbarten Raten nicht bezahlt und das Konto mit sofortiger Wirkung gesperrt werden soll gemäß dem vorliegenden PfÜb.
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Zum Beispiel so:
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom und teilen Ihnen mit, dass der Schuldner die Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten hat.
Wir beantragen daher, das Verfahren fortzusetzen. Forderungsaufstellung anbei.
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom und teilen Ihnen mit, dass der Schuldner die Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten hat.
Wir beantragen daher, das Verfahren fortzusetzen. Forderungsaufstellung anbei.
LG, Ela
es braucht nicht beantragt werden, das Verfahren fortzsetzen, das ist ja insoweit abgeschlossen ist.
Es reicht die schlichte Mitteilung an den Drittschuldner, daß die Pfändung wieder auflebt, die Gründe haben den Drittschuldner nicht zu interessieren.
Du hast doch hoffentlich die die Pfändung mit der Maßgabe zum Ruhen gebracht, daß sie wieder auflebt, wenn weitere Pfändungen eingehen?
Es reicht die schlichte Mitteilung an den Drittschuldner, daß die Pfändung wieder auflebt, die Gründe haben den Drittschuldner nicht zu interessieren.
Du hast doch hoffentlich die die Pfändung mit der Maßgabe zum Ruhen gebracht, daß sie wieder auflebt, wenn weitere Pfändungen eingehen?
ich glaub mich knutscht ein Elch
Ja, hab die Pfändung unter der Voraussetzung zum Ruhen gebracht.
Dankeschön für die schnellen Antworten. Werd das Schreiben gleich rausschicken. Dankeschön...
Dankeschön für die schnellen Antworten. Werd das Schreiben gleich rausschicken. Dankeschön...