PKH abgelehnt - Kosten

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Renosab
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#1

30.10.2012, 12:45

Hallo :wink2
habe folgendes:

Es wurde Klage eingereicht mit PKH-Antrag, Klage geht jedoch nur an Gericht, wenn PKH bewilligt

Wir sind Beklagte. Abweisungsschriftsatz ans Gericht ist ergangen.

PKH wurde abgelehnt, keine Klage

Kosten?

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG ?

Findet hier ein Kostenerstattungsverfahren statt sprich KFB?
rosa

#2

30.10.2012, 12:46

3335 RVG
kein Kostenerstattungsanspruch
Renosab
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#3

30.10.2012, 12:52

axo

man erhält nur die 1,3 wenn auch unbedingter Klageauftrag vorliegt (wenn wir Kläger wären)

:thx
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rena
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#4

03.12.2018, 16:11

Hallo zusammen, wir haben ganz normal Klage eingereicht und im Klageschriftsatz PKH beantragt in einem Zivilverfahren. Wir haben die Klage allerdings nicht abhängig von der Bewilligung von PKH gemacht.

Die Gegenseite konnte bisher lediglich zur PKH Stellung nehmen und es stand explizit im Anschreiben des Gerichts, dass eine förmliche Zustellung sodann noch erfolgen wird.

Nun wurde die PKH abgelehnt und der Mandant möchte nicht weiter machen.

1. Ist jetzt trotzdem bei uns die Nr. 3100 angefallen oder tatsächlich nur die Nr. 3335?
2. Im Prinzip ist unsere Klage ja bisher auch nur anhängig und nichts rechtshängig. Müssten wir diese dann überhaupt noch zurücknehmen? Gerichtskosten dürften ja auch noch nicht angefallen sein :kopfkratz
Feldhamster
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#5

03.12.2018, 16:35

Anscheinend hat das Gericht im PKH-Prüfungsverfahren die Stellungnahme vom Beklagten angefordert.
Dann ist bei euch nur die 3335 angefallen, Gerichtskosten sind nicht entstanden.
Klage zurücknehmen ist mE nicht nötig. Jedoch solltet ihr dem Gericht mitteilen, dass der Mandant die Klage ohne PKH nicht weiter verfolgen will. Nach meinen Erfahrungen fragt das Gericht nach ein paar Wochen immer nach, ob weitergeführt wird. Diese Nachfrage erspart ihr euch damit.

Hier ist das PKH-Prüfungsverfahren auch gut beschrieben:
https://www.rfak.de/pkh_vkh_kosten_antragsverfahren.php
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rena
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#6

04.12.2018, 09:46

Vielen lieben Dank! Das Gericht hat mir soeben telefonisch die Auskunft erteilt, dass die reduzierten GK in Höhe von 1,0 dennoch anfallen.
Feldhamster
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#7

04.12.2018, 10:02

Dann kann das nur sein, dass man euer Verfahren als normales Klageverfahren und nicht als PKH-Prüfungsverfahren behandelt.

Im PKH-Prüfungsverfahren entstehen keine GK im ersten Rechtszug, wohl aber im 2. Rechtszug, wenn PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird.
z.B. Zöller, 31. Auflage, § 118 Rn 30
oder auch hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 03357.html
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rena
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#8

04.12.2018, 10:33

Hmmm, also fällt dann für uns dennoh die Nr. 3100 an?

Wir haben die Klage ganz normal eingereicht, unabhängig von der Bewilligung von PKH.
Feldhamster
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#9

04.12.2018, 10:48

Ob die 3335 oder die 3100 entstanden ist, hängt von eurem Auftrag ab.
Hast du einen Gerold im Büro? In der 22. Auflage ist das unter 3335 Rn 5 ff. gut beschrieben.
Sonst schicke mir doch deine Fax-Nr. per PN bitte.
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rena
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#10

05.12.2018, 15:17

Vielen Dank! Das ist toll beschrieben, wir haben die 23. Auflage, dort ist es auch ab Rn. 5 beschrieben :wink2
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