Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

24.10.2012, 11:40

Hallo, hab eine kurze Frage, wir haben in einer Sache 4 x einen ZV Auftrag gemacht. Jedes mal ist der Schuldner verzogen, jetzt möchte der Mandant nicht mehr, wir sollen die Sache ablegen. Jetzt hab ich die Sache hier zur Abrechnung.

Meine Frage: Ich darf nur einmal die 3309 abrechnen oder? die nehm ich dann aus dem Wert des letzen ZV Auftrages oder? weil der ja am höchsten ist. oder kann ich für jeden Auftrag einzeln die 3309 abrechnen?

Dann noch eine Frage: wir mussten ja immer EMAs machen zwischendurch, weil der Schuldner verzogen war. Bekomm ich dann für jede EMA die 3309? oder nur einmal? für alle oder?

Danke schon mal.
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Liesel
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#2

24.10.2012, 11:50

Die Gebühr 3309 entsteht nur einmal. Du kannst die natürlich aus dem höchsten SW berechnen.

Für die EMA-Anfrage gibt es keine extra Gebühr. Die Auskunftskosten kannst du selbstverständlich mit abrechnen zuzügl. MwSt.

Im Übrigen: Eine aussagefähigere Überschrift wäre nicht schlecht. :wink:
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#3

24.10.2012, 13:12

hihi danke :thx
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#4

24.10.2012, 13:16

Nix
hihi
und dann direkt wieder einen Fred aufmachen ohne aussagefähige Überschrift :roll: Also bitte ändern, und zwar bei beiden Fragen :omi
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#5

26.10.2012, 12:55

Huhu,

ich habe jetzt nichts Passenderes gefunden für meine Frage:

Wir hatten ZV-Auftrag erteilt und hierfür die 0,3 abgerechnet mit PuT von 13,02 EUR.

Dann konnte über uns direkt eine RZV geschlossen werden, für die die Nr. 1003 abgerechnet wurde.

Vorher gabs MB und VB mit PuT von 20,00 EUR.

Darf ich jetzt für den Block ZV und Einigung 20,00 EUR pauschal nehmen, sodass ich insgesamt 40,00 EUR bekomme oder darf ich nur die 13,02 EUR ansetzen oder gar 53,02 EUR?
Zuletzt geändert von rena am 26.10.2012, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

26.10.2012, 13:03

MB + VB - PTE
ZV + EG - PTE
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#7

26.10.2012, 13:20

Irgendwann sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Vielen Dank, also 40 EUR :)
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#8

30.10.2012, 11:23

Kann ich das auf irgendwelchen § stützen, dass ich für eine EMA kein Geld bekomme? mir wurde nämlich gesagt, dass man die bekommt, wenn es notwendig ist, die Adresse raus zu finden (z. B. nach 1. ZV Auftrag und dann kommt raus, dass er da nicht mehr wohnt).
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#9

30.10.2012, 11:33

Dann frag doch denjenigen, der dir das gesagt hat, welche Gebühr er abrechnen würde.

Das gehört zum Betreiben des Geschäftes und wird mit der jeweiligen Betriebsgebühr (GeschG, ZV-Gebühr) mit abgegolten.
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#10

30.10.2012, 11:40

Die ist fest davon überzeugt, weiß aber auch keine §§. :wink1
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