Hallo zusammen,
ich hab ein problem. ich möchte einen urkundenmahnbescheid machen. soweit so gut. aber ich habe einen besonderen Gerichtsstand und zwar den wo wir auch mit der kanzlei sitzen. aber unser mandant wohnt in einem ganz anderen bundesland. wie gebe ich das ein.
danke
besonderer Gerichtsstand im MV
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Hallo
also meiner meinung nach ist im mahnverfahren ja eine ausschließliche zuständigkeit der zentralen mahngerichte, von daher kann es dir ja egal sein, dass es noch eine besondere geben könnte
ausschließlich zuständig ist das zentrale mahngericht, in dem bezirk der antragsteller seinen allgemeinen gerichtsstand hat.
Ich hoffe du kannst mir folgen
also meiner meinung nach ist im mahnverfahren ja eine ausschließliche zuständigkeit der zentralen mahngerichte, von daher kann es dir ja egal sein, dass es noch eine besondere geben könnte
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ja das kann ich schon. lach
als beispiel: Antragsteller wohnt in Hamburg Prozessbevollmächtigte in Berlin und Erfüllungsort ist auch Berlin. So nun soll ich halt auch berlin nehmen. Das funktioniert aber nicht mit Antragsteller in Hamburg.
Ich weiss auch nicht, was sich mein chef da gedacht hat.
als beispiel: Antragsteller wohnt in Hamburg Prozessbevollmächtigte in Berlin und Erfüllungsort ist auch Berlin. So nun soll ich halt auch berlin nehmen. Das funktioniert aber nicht mit Antragsteller in Hamburg.
Ich weiss auch nicht, was sich mein chef da gedacht hat.
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dann ist es auch meiner meinung nach das für hamburg zuständige mahngericht. das steht in der ZPO irgendwas kurz vor der 700 (genau hab ich es leider nicht mehr im kopf). wenn nicht zeig ihm doch den entsprechenden §, vlt. stimmt er uns dann zu, dass hilft bei mir auch immer wenn ich dann erst mit dem gesetz da steh