![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
ich bin noch neu hier (hab aber immer schon fleißig eure vielen wirklich nützlichen Tipps gelesen)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Ich habe jetzt ein Problem: Und zwar habe ich ein Verfahren, wo (vermutlich) die Gegenseite eine PKH-bedingte Klage eingereicht hat. Und zwar sieht das so aus: Es gibt einen PKH-Antrag, mit der Aussage, die Klage hätte Aussicht auf Erfolg und einen beigefügten Klageentwurf. Tatsächlich steht aber an keiner Stelle, dass die Klage nur eingereicht werden soll, wenn die PKH bewilligt wurde.
Jetzt hat das Gericht, nach zig Schriftsätzen die PKH abgelehnt (war m.E. aber eigentlich abzusehen).
Muss ich jetzt nach Nr. 3335 VV RVG abrechnen oder kann ich - weil die Klage möglicherweise unbedingt gestellt ist - nach Nr. 3100 VV RVG abrechnen?
Wir werden wohl zwar im Endergebnis von denen nix wiederkriegen aber die haben mich geärgert (weil ich mir das alles ausdenken durfte) und nun mag ich ein bissel zurückstänkern :twisted:
Ganz lieben Dank schonmal
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)