Guten Morgen, ihr lieben. Ich hab mal eine kurze Frage. Wir haben gestern gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Da heute aber Fristablauf ist, habe ich den Widerspruch gestern schon vorab gefaxt. Des ist doch dann in Ordnung, wenn ich den vorab ganz normal hin faxe, oder!?
Eigentlich ist es ne blöde Frage, aber ich will mich nochmal absichern. Schon mal vielen Dank und einen wunderschönen Arbeitstag!
Einlegung Widerspruch gegen MB
Hallo Isi,
na klar ist das in Ordnung, wenn Du das vorab faxt, allerdings ist das mit dem Fristablauf nicht ganz so dramatisch, denn wenn der Widerspruch bei Gericht verspätet eingeht, wird er als Einspruch gegen den VB gewertet.
Also, keine Sorge!
Liebe Grüße
Peggy
na klar ist das in Ordnung, wenn Du das vorab faxt, allerdings ist das mit dem Fristablauf nicht ganz so dramatisch, denn wenn der Widerspruch bei Gericht verspätet eingeht, wird er als Einspruch gegen den VB gewertet.
Also, keine Sorge!
Liebe Grüße
Peggy
Liebe Grüße,
romex
romex
Kann mich romex nur anschließen. Es ist in Ordnung, wenn du es faxt, aber nicht notwendig.
Wie romex treffend schreibt: Wenn das verspätet ankommen sollte, wird es als Einspruch gegen VB gewertet.
Wie romex treffend schreibt: Wenn das verspätet ankommen sollte, wird es als Einspruch gegen VB gewertet.
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Fax ist trotzdem besser, wir hatten hier letzten eine Sache, da war der Widerspruch nicht eingegangen bei Gericht, aus welchen Gründen auch immer und der VB wurde durch den Gerichtsvollzieher zugestellt, war unangenehmt für den Mandanten, als der GV vor der Tür stand
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
- lady_lydili
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ja, das glaub ich dir gerne,teddybar14. wenn ich ihn nicht vorab faxe, rufe ich daher meistens nach 2-3 tagen noch einmal an, ob er auch wirklich angekommen ist.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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