![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
"Du machst Eure Kosten per KFA im Verfahren geltend. Wenn noch nicht geschehen, erhält auch der Mandant eine Rechnung mit Nr. über die entstandenen Kosten. Unabhängig von der Erstattungspflicht der Gegenseite muss dieser Eure Kosten ausgleichen. Wenn etwas bei der Gegenseite beigetrieben werden kann, erhält der Mandant eine Erstattung."
wie ist das jetzt in unserem Fall mit PKH. Unser Mandant hat "angeblich" auch nichts. Nach der letzten Verhandlung wurde dem jetzt ein PKH-Antrag übersandt. Ist es dafür nicht schon zu spät?
Wenn wir nach PKH abrechnen, sind das doch nicht die gleichen Gebühren, die man normal bekommen würde sondern weniger oder ... Ich habe glaub ich das letzte Mal eine PKH-Abrechnung imJAhr 2002 gemacht
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wo finde ich was, wo das steht, dass ein KFA keine Rechnungsnummer bekommt. Mein Chef meint ja, dass ein KFA eine bekommt?!?!? Obwohl das ja nicht so ist
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)