Hallo zusammen,
wir haben gerade in einer sache ein selbständiges Beweisverfahren laufen, welches durch außergerichtliche Vergleichsverhandlungen unterbrochen wurde.
Wann endet hier die Verjährung? Wird die Verjährung durch diese Vergleichsverhandlungen noch gehemmt oder zählt die letzte Verfahrenshandlung im selbständigen Beweisverfahren, mit welcher die 6-Monats-Frist zu laufen beginnt?
Vielen Dank im Voraus !
Grüßle
heiligs_blechle88
selbständiges beweisverfahren, verjährung?
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- Registriert: 10.08.2012, 16:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
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Guten Morgen,
vielen Danke für den Tipp!!
Grüßle
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