Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LiLaLaunechen
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#1
22.08.2012, 15:19
Hallo Zusammen,
unser Schuldner hat die e.V. abgegeben und hat darin erklärt, dass seine Domains keinen Vermögenswert darstellen. Kann der Schuldner sowas überhaupt beurteilen???
Kann man da irgendwas machen? Weil mein Chef meint, dass der das so nicht angeben kann...
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
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Bino
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#2
22.08.2012, 15:59
Das ist ein Teil eines Bausteins/Formschreibens von mir:
Für die Registrierung einer Domain in Deutschland ist die DENIC e. G. in Frankfurt/Main zuständig. Durch die Pfändung erhält der Gläubiger die Nutzungsrechte des Schuldners. Der Gläubiger kann unter der Schuldner-Domain seine eigenen Inhalte im Internet veröffentlichen oder die Domain mit Werbeeinblendungen (gegen Entgelt) versehen oder sie sogar versteigern bzw. veräußern oder sogar abmelden. Ein praktisches Problem liegt aber in der Verwertung der gepfändeten Domain, es bleibt nur der komplizierte Weg der Versteigerung oder der freihändige Verkauf. Zuvor ist jedoch der Wert durch Schätzung eines Sachverständigen zu ermitteln,
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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LiLaLaunechen
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Bino
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#4
22.08.2012, 16:09
Guck mal, wir hatten das hier auch schon mal:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=37398" target="blank
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo ![Bild](http://s18.rimg.info/ec13665a6b4f91d427d268cf55a78f32.gif)
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#5
22.08.2012, 16:12
Dankeschön nochmal
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
ich werds mir mal anschauen