Pepsi hat geschrieben:in dem Thread hier gehts aber um die EMA Auskünfte etc..
das auf P+T USt genommen werden muss ist wohl unstreitig
Umsatzsteuer auf Auslagen
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Hab zum leidigen Thema Umsatzsteuer nachmal eine Frage. Bei uns haben wir jetzt auch die Anweisung bekommen, dass wir auf GB-Auszüge, Markentabellen, HR-Auszüge etc. die für für unsere Akten ziehen bei der Rechnung für den Mandanten Umsatzsteuer berechnen müssen. Nur unter welchem Paragraphen in der KostO mache ich das???
Guten Abend,
ich hatte gestern hier in Berlin ein Seminar bei Herrn Enders und auch wir Teilnehmer sind aus allen Wolken gefallen! Entgegen der bisher üblichen und auch angewandten Praxis gibt es wirklich Auslagen, die oben unter die Gebühren und Auslagenpauschale gesetzt werden müssen und dann besteuert.
Ich habe eine Liste im Büro und stelle sie morgen hier rein.
Bis dahin
Peg
ich hatte gestern hier in Berlin ein Seminar bei Herrn Enders und auch wir Teilnehmer sind aus allen Wolken gefallen! Entgegen der bisher üblichen und auch angewandten Praxis gibt es wirklich Auslagen, die oben unter die Gebühren und Auslagenpauschale gesetzt werden müssen und dann besteuert.
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romex
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Das ist aber in meinen Augen immer noch kein Beweis für die objektiv aktuelle Rechtslage. Nur die Finanzbehörde stellt sich auf den neuen Standpunkt, wodurch die Kanzleien verunsichert sind und präventiv die angeblich neue Lage umsetzen - aus Selbstschutzgründen.
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154 II KostoNo.Me. hat geschrieben:Hab zum leidigen Thema Umsatzsteuer nachmal eine Frage. Bei uns haben wir jetzt auch die Anweisung bekommen, dass wir auf GB-Auszüge, Markentabellen, HR-Auszüge etc. die für für unsere Akten ziehen bei der Rechnung für den Mandanten Umsatzsteuer berechnen müssen. Nur unter welchem Paragraphen in der KostO mache ich das???
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ääähm aber nur für die elektronische Einsicht, für die normalen Grundbuchauszüge per Post keinen Aufschlag.. versteh ich auch nicht, aber ist so, da für GK im allgemeinen gilt, dass der Anwalt nicht persönlich handelt, warum das dann bei elektr. Einsicht anders sein soll, k.a.
ich schreibe den § hin, unter dem sie entstehen oder was meinst du?
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Ich dachte sie wollte wissen nach welchem § ich sowas abrechne... deshalb der 154er...
Ansonsten hatten wir das Thema im Notariat schon mal (ist ja denke ich etwas anders als im RA-Bereich): http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16 ... satzsteuer
@Pepsi da stehen auch einige Links drin wo das erläutert wird, warum auf die Rechnungen von Gericht (wenn wir Auszüge per Post anfordern) keine MWSt. drauf kommt, aber auf die elektr. Einsichtsgebühren schon...
Ansonsten hatten wir das Thema im Notariat schon mal (ist ja denke ich etwas anders als im RA-Bereich): http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16 ... satzsteuer
@Pepsi da stehen auch einige Links drin wo das erläutert wird, warum auf die Rechnungen von Gericht (wenn wir Auszüge per Post anfordern) keine MWSt. drauf kommt, aber auf die elektr. Einsichtsgebühren schon...
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Das wollte ich auch wissen!Ich dachte sie wollte wissen nach welchem § ich sowas abrechne... deshalb der 154er...
@ pepsi: die Kosten entstehen nach der KostO auch bei Gericht.
Ich wolle wissen, wie ich das jetzt in meine Rechnung an den Mandanten schreiben muss.