Hallöchen,
Ausgangsfall:
Gericht schreibt uns das wir die Kosten für einen Zeugen einzahlen sollen, Verzichtserklärung befreit.
Wir haben Deckung von der Rs, die die Kosten tragen würden.... ich schicke denen doch nun einfach die Aufforderung die Gebühren einzuzahlen oder nicht?
Danke für eure Antworten
Zeugenverzichtserklärung
- Strubbel
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Wir haben die Gebühr immer ans Gericht gezahlt und von der RS erstattet verlangt.
Aber wenn du eine Verzichtserklärung hast, brauchst du doch gar keine einzahlen, oder seh ich das falsch?
Aber wenn du eine Verzichtserklärung hast, brauchst du doch gar keine einzahlen, oder seh ich das falsch?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
haben wir in der kanzlei in der ich gelernt habe auch gemacht.
Habe keine Verzichtserklärung vom Zeugen .... also ich schicke am besten einfach die Aufforderung an die Rs... oder
Habe keine Verzichtserklärung vom Zeugen .... also ich schicke am besten einfach die Aufforderung an die Rs... oder
- shila1978
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Ja, es sei denn, Euer Mandant kennt die Zeugen, dann kann er von ihnen eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen und dann muss man auch nichts einzahlen, wenn man die dem Gericht übersendet...
Falls Du ein Muster benötigtst:
Auslagenverzichtserklärung
Hiermit erkläre ich,
Herr/ Frau ______________________________
wohnhaft __________________________________
dass ich in dem Verfahren vor dem ____gericht ____, Geschäftsnummer ______ keine Zeugenentschädigung geltend machen werde.
__________________________, den ___________ 2007
..............................................................
(Zeuge)
Falls Du ein Muster benötigtst:
Auslagenverzichtserklärung
Hiermit erkläre ich,
Herr/ Frau ______________________________
wohnhaft __________________________________
dass ich in dem Verfahren vor dem ____gericht ____, Geschäftsnummer ______ keine Zeugenentschädigung geltend machen werde.
__________________________, den ___________ 2007
..............................................................
(Zeuge)
also wir legen die gerichtskosten vor und holen uns diese von der rs zurück. somit überwachen wir die gesetzten fristen.
- lady_lydili
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bei uns klappt das jedoch immer ganz gut, wenn man die rsv anschreibt, dann und dann musss das geld wegen der frist vom gericht da sein,....bisher fast nie probleme.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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