ich habe eine Frage zur Gegenstandswertberechnung rückständiger Mieten,
wir verklagen den Mieter und meine Kollegin berechnete den Gegenstandswert mit 12xder Monatsmiete und den rückständigen Mieten.
Stimmt das, werden 12 Monatsmieten noch hinzugenommen?
Bei Kündigungen, Räumungsklagen u.ä. gilt für die Wertberechnung der einjährige Betrag,
und bei rückständigen Mieten auch?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)