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noto-fee
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#1
17.07.2012, 15:46
Hallo zusammen,
ich steh mal wieder total auf dem Schlauch... Bei uns im Büro war ein Ehepaar, dass zwei Löschungsbewilligungen von ein und derselben Bank mitgebracht hat... Die Löschungsbewilligungen beziehen sich aber auf Grundschulden die auf verschiedenen Grundstücken sind...
Jetzt meine Frage: Muss ich daraus zwei Urkunden machen und getrennt abrechnen oder geht das auch als eine zusammen?
Vielen lieben Dank
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Jupp03/11
#2
17.07.2012, 15:51
Wenn die Grundbücher im selben Grundbuchbezirk liegen, ein Löschungsantrag
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naduh
#3
17.07.2012, 15:55
Daraus würde ich ganz klar zwei Urkunden machen und getrennt abrechnen.
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noto-fee
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#4
17.07.2012, 15:55
Ja die Grundbücher sind im selben Bezirk nur halt zwei verschiedene Blattnummern...
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naduh
#5
17.07.2012, 15:57
noto-fee hat geschrieben:Ja die Grundbücher sind im selben Bezirk nur halt zwei verschiedene Blattnummern...
Dann wie Jupp03/11 sagt.
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noto-fee
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#6
17.07.2012, 15:59
OK Vielen Dank =)