habe ein kniffliges Problem, für das ich keine passende Lösung finde.
Unser Mdt. (Schuldner) ist per KfB zur Zahlung von € 32,50 verpflichtet worden, hat diesen Betrag unverzüglich an die Gegenseite (Gläubiger) überwiesen, aber dabei leider vergessen, die Zinsen (sage und schreibe EURO 0,47
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Die RAin des Gläubigers schickte uns nun eine Vollstreckungsandrohung, womit EURO 14,28 Extra-Kosten anfallen.
Wir erwiderten hierauf, daß es ein Versehen war und es doch genügt hätte, telefonisch zu mahnen. Unser Mandant wollte die 47 Cent nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Inzwischen (sofort nach Vollstreckungsandrohung) hat Mdt. die 0,47 EURO nachgezahlt.
Gegenseite besteht aber auf Zahlung der Kosten für Vstr.androhung, da sie damit ja "den kostengünstigsten Weg gewählt" hat. Hinweise auf Schikaneverbot (§226 ZPO) oder Schadensminderungspflicht (§788, A1, S1; 91 ZPO nicht notwend. Kosten hat Schuldner NICHT zu tragen), Rechtsmißbräuchlichkeit u.dergl. verpufften.
Muss damit rechnen, dass gegn. RAin tatsächlich vstr. . Aber alle weiteren Kosten würden dann wohl selbst die Hauptforderung übersteigen.
Meine Fragen:
Darf Gerichtsvollzieher >>> in so einem Fall <<< die Vstr. ablehnen?
Kennt jemand stichhaltige Gesetzestexte, die das Vorgehen der Gläubigerverteterin verbieten?
Hat jemand dergleichen Erfahrungen durchlitten?
DANKE im Voraus für jegliche Hilfe!!!
MAXI