ich lese schon lange und bin jetzt selbst mal am Fragen, komme nicht weiter:
zwei Schuldner (Mutter (8600EUR) und Tochter(2400EUR)) sind nicht zur Abgabe der eV erschienen und jetzt läuft "Erlass Haftbefehl" für beide.
Wir wissen, dass die Mutter Rente erhält und dass die Tochter arbeitet. Ich soll jetzt als Aufgabe Rente und Lohn pfänden lassen. Kann ich das überhaupt parallel? Reicht ein ANtrag beim Gericht oder muss ich abwarten bis die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde?
Die bisherige Forderungen der Mahnbescheide bezogen sich auf nicht gezahlte Raten. Nun sind noch weitere Raten offen, kann man die jetzt noch zusätzlich mit aufnehmen oder muss ein neues Mahnverfahren eingeleitet werden?
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Zu den Haftkosten fragt der Mandant, wie viel vorausgezahlt wreden muss. Wo finde ich für Mecklenburg-Vorpommern die Sätze und wie werden diese dem Schuldner weiterberechnet?
Ich hoffe, das ist gut so geschrieben
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