![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Mein Chef ist noch ganze zwei Wochen im Urlaub und nun kam hier eine Frage eines Mandanten an, die ich weder beantworten kann, noch kann die Antwort zwei Wochen warten... Also: hier die Frage:
Wir vertreten den Sohn des Erblassers. Die Bank des Erblassers willigt ein, die Bestattungskosten des Erblassers teilweise zu tragen (gem. Kontodeckung), wünscht nun zur Überweisung des Betrages auf das Konto des Bestattungsinstituts (Rechnung liegt der Bank vor) einen von unserem Mandanten unterschriebenen Zahlungsauftrag im Original auf dem Postweg.
Mit dem Mandanten ist besprochen, das Erbe wohl auszuschlagen.
Besteht die Gefahr, dass unser Mandant mit diesem Zahlungsauftrag das Erbe konkludent antritt?
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Wenn mir irgendjemand helfen könnte, würde ich mich riesig freuen.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ich hab nämlich echt keine Ahnung davon
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)