Hallo Ihr Lieben,
ich hätte da mal eine Frage:
Im Mahnverfahren (bei uns AG Hünfeld = Mahngericht) wohnt die Schuldnerin in 12619 Berlin.
Welches der vielen Amtsgerichte in Berlin ist dann im streitigen Verfahren zuständig ? Bestimmt ist das irgendwo geregelt.... ?
Viele bunte Herbsttage wünsche ich Euch !
Renate
Zuständigkeit ausgehend vom Mahnverfahren ins streitige Verf
Hallo Wifey,
vielen Dank für die schnelle Antwort, werde ich gleich vervollständigen !
Welches Verzeichnis benützt Du da ? (ein reales Buch oder eine Diskette ?)
Schönen Feierabend
wünsche ich
Zuletzt geändert von rentier am 05.10.2005, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Renate,
habe hier das Ortsverzeichnis (Gerichte und Finanzbehörden) vom Deutschen Anwalt Verlag, ISBN 3-8240-0466-6
Ohne das wäre ich hier völlig aufgeschmissen. Wir haben zwar fast immer Gerichtsstandsvereinbarung "Paderborn", aber für die Zwangsvollstreckung nützt das ja rein gar nix
habe hier das Ortsverzeichnis (Gerichte und Finanzbehörden) vom Deutschen Anwalt Verlag, ISBN 3-8240-0466-6
Ohne das wäre ich hier völlig aufgeschmissen. Wir haben zwar fast immer Gerichtsstandsvereinbarung "Paderborn", aber für die Zwangsvollstreckung nützt das ja rein gar nix
Viele Grüße
ich
ich