ich steh grad auf dem Schlauch und dachte mir, ich frag euch mal. Vielleicht denk ich auch mal wieder nur zu "quer"
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Hab eine Mietsache vor mir liegen. Fristlose Kündigung ist ganz normal rausgegangen. Nun soll Räumungsklage gemacht werden. Soweit so gut. Allerdings hat der Mieter nun die 2 ausstehenden Mieten gezahlt.
Kaltmiete beträgt 450 €. Mietrückstand waren 2 Monatsmieten á 510 €, also 1020 € gesamt.
Nun ist die Frage, wie sich die vorgerichtlichen, nicht anrechenbaren Anwaltsgebühren in der Räumungsklage gestalten. Nach welchem Gegenstandswert berechne ich die? Ich hab ja einmal die 12 Kaltmieten, welche nun m.E. Gegenstandswert der Klage werden (da ja keine Forderung mehr vorhanden). Aber auf der anderen Seite die 1020 €, welche sich nun außergerichtlich erledigt haben.
Wie würdet ihr dies handhaben?
Vielen Dank schonmal im Voraus
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Lg
Vanni