...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Habibi
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#1
04.06.2012, 09:37
Hallo
Ich soll eine Rechnung fertigen. Es geht sich um rückständige Mieten. Der Mietzins beträgt 450,- €.
Ich muss doch den Mietzins x 12 Monate rechnen oder? Also hätte ich einen SW von 5.400,- € ???
LG Habibi
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Liesel
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#2
04.06.2012, 09:40
Wieviel Monate Rückstand?
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Habibi
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#3
04.06.2012, 09:50
seit januar 2012........ also 6 Monate
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Muupsi
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#4
04.06.2012, 09:50
Wenn es lediglich um rückständige Mieten ging, ist der Gegenstandswert aus der Summe der rückständigen Mieten zu berechnen.
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Liesel
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#5
04.06.2012, 09:52
Wenn nur der Mietrückstand gefordert wird, dann 6 x mtl. Miete.
Befindet sich der Gegner denn mit der Zahlung der Juni-Miete schon in Verzug?
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#6
04.06.2012, 09:57
lt. meinem Chef ja.
Wann muss ich denn x 12 rechnen?
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Liesel
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#7
04.06.2012, 09:57
Bei der Kündigung des Mietverhältnisses.
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#8
04.06.2012, 10:01
achso
Also beträgt der SW 2.700 €
Danke
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rosa
#9
04.06.2012, 13:12
lt. meinem Chef ja.
kannst ja vorsichtshalber nochmal Nachfragen, mag ja sein, dass vertraglich etwas anderes geregelt ist, nach dem Gesetz wäre die Miete fällig bis zum 3. WERKtag ...
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Habibi
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#10
05.06.2012, 10:48
Es ist so wie Du es gesagt hat. Die Miete muss spätestens zum dritten Werktag eines Monat geleistet werden.
Danke
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