Ich bin keine Rechtsanwalts- und Notargehilfin, sondern lediglich Rechtsanwaltsgehilfin, daher kenne ich mich im Bereich Notar überhaupt nicht aus. Dazu hätte ich zwei Fragen, wenn dies jedoch als Beratung gilt und nicht beantwortet werden darf, dann schließt einfach diesen Thread wieder, dann muss ich mich damit einfach bis morgen gedulden, bis das Notariat auf hat.
1. Frage:
Wie lange dauert es in etwa, bis ein Erbschein ausgestellt werden kann?
Ich bin von 6-8 Wochen ausgegangen, da ja verschiedene Unterlagen und Informationen eingeholt werden müssen, liege ich da richtig?
2.
Kann, wenn das zuständige Notariat (Nachlaßgericht) alle Informationen und Unterlagen eingeholt hat, dieses die Unterlagen ein an anderes Notariat versenden, damit dort der Erbschein ausgestellt wird (z.B. aufgrund großer Entfernung zwischen Erbe und letzter Wohnort des Erblassers?)
Ich hoffe die Fragen gehen nicht zu sehr ins Detail und dürfen hier beantwortet werden. Bin einfach neugierig.
DANKE
Ausstellung eines Erbschein
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Bei mir, wenn bei gesetzlicher Erbfolge alle Erben erscheinen und alle Urkunden mitgebracht werden, 10 Minuten. Sind nicht alle Erben erschienen und ich muss erst anhören ca. 3 Wochen. Bei testamentarischer Erbfolge auch ca. 3 Wochen.Tigerle hat geschrieben: 1. Frage:
Wie lange dauert es in etwa, bis ein Erbschein ausgestellt werden kann?
Ich bin von 6-8 Wochen ausgegangen, da ja verschiedene Unterlagen und Informationen eingeholt werden müssen, liege ich da richtig?
Nein.2.
Kann, wenn das zuständige Notariat (Nachlaßgericht) alle Informationen und Unterlagen eingeholt hat, dieses die Unterlagen ein an anderes Notariat versenden, damit dort der Erbschein ausgestellt wird (z.B. aufgrund großer Entfernung zwischen Erbe und letzter Wohnort des Erblassers?)
- Tigerle
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Habe heute erfahren, dass die Unterlagen an das Nachlassgericht hierher geschickt werden. Verstorben ist die Dame Ende März, jetzt bin ich gespannt wie lange es noch dauert. Dir auf jede Fall nochmals Danke für die Info