Hallo, ich bin mal wieder durcheinander bei dem Thema Insolvenz.
Unser Mandant hat dem Insolvenzschuldner vor 2 Jahren ein Darlehen in nicht unbeträchtlicher Höhe gewährt. Es wurden jährliche Zinsen vereinbart, die vom Schuldner auch im ersten Jahr gezahlt wurden. Im zweiten Jahr (vor Fälligkeit der weiteren Zinsen) hat er Insolvenz beantragt und das Verfahren ist eröffnet worden (auch noch vor Fälligkeit der Zinsen).
Das Darlehen wurde erst nach der Eröffnung gekündigt.
Was könnte man jetzt anmelden? Fällig war ja letztlich weder das Darlehen (mangels Kündigung) noch die Zinsen, die werden laut Darlehensvertrag erst in zwei Monaten fällig.
Forderungsanmeldung Darlehen
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Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach Par. 41 InsO Fälligkeit eingetreten.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")