...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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cjdenver
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#102
30.04.2012, 20:58
genau so würd ich das auch schreiben
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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#104
24.05.2012, 10:59
kurze frage:
gericht ist bei erlass meines kfb von einem falschen (alten) wohnort unserer mdtin ausgegangen und hat mir 3,60 € fahrtkosten abgesetzt.
die mdt. wohnt jetzt im gleichen ort wie der ra, also weiter weg vom gericht, als vorher. habe entsprechend angemeldet wohnort-gericht-wohnort.
ich meine es sind nur 3,60 €, trotzdem ist der kfb falsch. kann ich jetzt dagegen erinnerung einlegen mit der begründung, dass die klägerin bereits vor dem termin umgezogen ist und daher die beantragten fahrtkosten in der höhe geltend gemacht werden?
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#105
25.05.2012, 11:45
Hanna_73 hat geschrieben:kurze frage:
gericht ist bei erlass meines kfb von einem falschen (alten) wohnort unserer mdtin ausgegangen und hat mir 3,60 € fahrtkosten abgesetzt.
die mdt. wohnt jetzt im gleichen ort wie der ra, also weiter weg vom gericht, als vorher. habe entsprechend angemeldet wohnort-gericht-wohnort.
ich meine es sind nur 3,60 €, trotzdem ist der kfb falsch. kann ich jetzt dagegen erinnerung einlegen mit der begründung, dass die klägerin bereits vor dem termin umgezogen ist und daher die beantragten fahrtkosten in der höhe geltend gemacht werden?
.............????..... kann mir das mal jemand bitte kurz bestätigen?
DANKE
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#106
31.05.2012, 16:26
Hanna_73 hat geschrieben:Hanna_73 hat geschrieben:kurze frage:
gericht ist bei erlass meines kfb von einem falschen (alten) wohnort unserer mdtin ausgegangen und hat mir 3,60 € fahrtkosten abgesetzt.
die mdt. wohnt jetzt im gleichen ort wie der ra, also weiter weg vom gericht, als vorher. habe entsprechend angemeldet wohnort-gericht-wohnort.
ich meine es sind nur 3,60 €, trotzdem ist der kfb falsch. kann ich jetzt dagegen erinnerung einlegen mit der begründung, dass die klägerin bereits vor dem termin umgezogen ist und daher die beantragten fahrtkosten in der höhe geltend gemacht werden?
.............????..... kann mir das mal jemand bitte kurz bestätigen?
DANKE
noch mal bitte.. ich brauche hierfür eine kurze Bestätigung ob ich mit dem o. g. Sachverhalt richtig liege !!!
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#108
31.05.2012, 16:59
rubrum wo drin ? sowohl im urteil als auch im KFB steht noch die alte Anschrift drin. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Gericht die neue Anschrift hat.
thx 13
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#110
01.06.2012, 12:09
also auf deutsch, weil wir dem AG die neue Adresse nicht mitgeteilt haben, kann ich nix machen - SHIT !. gott sei dank bin ich nicht für alle fehler hier in der kanzlei verantwortlich.. dumdidum... nuja.. nicht zu ändern.