Hier ist unser Anfragemuster:
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gem. § 915 Abs. 3 ZPO
Schuldner: ??
Gläubiger: ??
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den vorbezeichneten Schuldner gibt es einen nicht erfüllten Zahlungstitel. Wir bitte daher um Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zu folgenden Fragen:
1. Ist der Schuldner innerhalb der letzten
drei Jahre eingetragen? ja/nein
2. e. V. zuletzt abgegeben am ..................... in Sachen: M /
3. e. V. nicht abgegeben, jedoch
Haft angeordnet am ........................... in Sachen: M /
Zur Beantwortung der gestellten Fragen genügt die Rücksendung dieses Schreibens mit den gewünschten Angaben. Danke!
Schuldnerkarteianfrage Muster?
- Bino
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Wir schreiben nur: in Sachen XXX bitten wir um Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis betreffend Herrn/Frau XXX
Grußformel.
Wir setzen unter die Grußformel dann noch:
EV abgegeben Ja/nein
am _____________________
Haftbefehl _______________
aktenzeichen _____________
Gericht __________________
dann brauchen die das nur ausfüllen und schicken das so wieder zurück. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das schneller geht.
Grußformel.
Wir setzen unter die Grußformel dann noch:
EV abgegeben Ja/nein
am _____________________
Haftbefehl _______________
aktenzeichen _____________
Gericht __________________
dann brauchen die das nur ausfüllen und schicken das so wieder zurück. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das schneller geht.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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also unser Text ist soweit ich wei0 der RA MIcro Standardtext:
In der obigen Angelegenheit vertrete ich den Gläubiger. Zum Zwecke der anstehenden Zwangsvollstreckung sowie ggfs. auch zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bitte ich unter Hinweis auf § 915 II ZPO um Auskunft, ob der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ob Haftbefehle gegen ihn vorliegen oder ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. Sofern im Schuldnerverzeichnis Haftbefehle eingetragen stehen, bitte ich mitzuteilen, wann der erste und letzte Haftbefehl eingetragen wurde.
und dann kommt: eV abgegeben, nicht abgegeben, Inso eingeleitet, nicht eingeleitet, Haftbefehl ja oder nein, jeweils mit Az natürlich..
aber ich nehme sowieso nur noch die Schuldneranfrage im Recherchecenter, kostet zwar glaub ich 2 € netto, aber ich hab die antwort glech und schwarz auf weiß
In der obigen Angelegenheit vertrete ich den Gläubiger. Zum Zwecke der anstehenden Zwangsvollstreckung sowie ggfs. auch zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bitte ich unter Hinweis auf § 915 II ZPO um Auskunft, ob der Schuldner in den letzten 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ob Haftbefehle gegen ihn vorliegen oder ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde. Sofern im Schuldnerverzeichnis Haftbefehle eingetragen stehen, bitte ich mitzuteilen, wann der erste und letzte Haftbefehl eingetragen wurde.
und dann kommt: eV abgegeben, nicht abgegeben, Inso eingeleitet, nicht eingeleitet, Haftbefehl ja oder nein, jeweils mit Az natürlich..
aber ich nehme sowieso nur noch die Schuldneranfrage im Recherchecenter, kostet zwar glaub ich 2 € netto, aber ich hab die antwort glech und schwarz auf weiß
Du kannst es auch erstmal telefonisch versuchen, ob er die EV abgegeben hat, dann weißt du gleich Bescheid.
Also wir schicken noch eine Abschrift des Titels mit bei.
EIn paar Gerichte haben das mal angefordert und seitdem machen wir das.
Ein Schreiben zum Rückantwort ist bei uns auch dran, aber im Prinzip reicht es auch ohne.
EIn paar Gerichte haben das mal angefordert und seitdem machen wir das.
Ein Schreiben zum Rückantwort ist bei uns auch dran, aber im Prinzip reicht es auch ohne.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, da ist die normale Anfrage drin, wenn man das Vermögensverzeichnis übersandt haben möchte, aber die einfache Anfrage?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
@kitty,84. Also den Titel brauchst du erst wenn du das Protokoll anforderst. Vorher wird dieser nicht benötigt.
Wir machen es allerdings auch so, dass wir beim Gericht anrufen. Dann haben wir gleich die Auskunft. Geht wesentlich schneller und hat noch nie Probleme bereitet.
Wir machen es allerdings auch so, dass wir beim Gericht anrufen. Dann haben wir gleich die Auskunft. Geht wesentlich schneller und hat noch nie Probleme bereitet.