Hallo, liebe Forenmitglieder(innen)
Mich würde mal interessieren, ob Ihr Interesse daran hättet, mit eurem ReNo-Fachwissen online Geld zu verdienen oder auf sonstige Weise entlohnt zu werden.
Das würde dann etwa in der Art geschehen, daß Ihr für qualifizierte Antworten auf Fachfragen z.B. aus dem Gebühren- oder ZV-Bereich ne durchaus ordentliche Entlohnung bekämt.
Genaueres kann ich noch nicht bekanntgeben, mich würde euer prinzipielles Interesse interessieren (was für ein Satzbau )
Stimmt deshalb bitte oben mit ab. Mehrfachantworten sind möglich und erwünscht!
Willst du als ReNo Geld mit deinem Fachwissen verdienen?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich schmeiß mal die Wörter "Haftung" und "Steuern" ins Feld.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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- Zonnie
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 650
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- Beruf: Sachbearbeiterin Recht
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Muss JSanny zustimmen. Und wer sollte denn dafür bezahlen, wenn es die Antworten hier im Forum kostenlos gibt?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Seneca
@JSanny, diese Bedenken teile ich durchaus. Ist ja aber mal nur ne Vorüberlegung.
@Zonnie, es gibt ja verschiedene Vertriebskanäle
@Zonnie, es gibt ja verschiedene Vertriebskanäle
- Master24
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 06.04.2006, 23:16
- Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
- Software: Andere
- Wohnort: Grafing bei München
Insbesondere der Bereich der "Haftung" für möglicherweise unzutreffende Beantwortungen scheint mir ein deutlich hervorzuhebender Punkt zu sein.
Darüber hinaus handelt es sich wohl um Rechtsberatung, nicht?
Grundsätzlich bin ich von der Idee aber angetan.
Darüber hinaus handelt es sich wohl um Rechtsberatung, nicht?
Grundsätzlich bin ich von der Idee aber angetan.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Also, ob ich jetzt Mücken dafür kriege oder nicht, anders werden meine Antworten sicherlich nicht ausfallen.
Nun, laß es mich mal so sagen, Rapunzel:
Stell dir vor, du hilfst der armen alten 86-jährigen lieben Oma von nebenan, ihre schweren Einkaufstüten in den 3. Stock zu tragen.
Das sieht der 28-jährige Juppie-Anwalt Dr. von und zu Neureich von nebenan und bietet dir an, dir 5 € zu geben, wenn du ihm auch die Einkaufstüten hochträgst. Da er täglich 3x einkaufen fährt, mangels was zu tun, kannst du dir am Tag 15 € nebenbei verdienen, indem du 15 Minuten deiner Lebenszeit investierst.
Macht summa summarum 450 Minuten = 7,5 Stunden monatlich für 450 € = 60 € Stundenlohn.
Das wäre doch ernsthaft zu überlegen
Stell dir vor, du hilfst der armen alten 86-jährigen lieben Oma von nebenan, ihre schweren Einkaufstüten in den 3. Stock zu tragen.
Das sieht der 28-jährige Juppie-Anwalt Dr. von und zu Neureich von nebenan und bietet dir an, dir 5 € zu geben, wenn du ihm auch die Einkaufstüten hochträgst. Da er täglich 3x einkaufen fährt, mangels was zu tun, kannst du dir am Tag 15 € nebenbei verdienen, indem du 15 Minuten deiner Lebenszeit investierst.
Macht summa summarum 450 Minuten = 7,5 Stunden monatlich für 450 € = 60 € Stundenlohn.
Das wäre doch ernsthaft zu überlegen
Der Omma würde ich sofort helfen - selbstverständlich ohne Bezahlung. Herrn Dr. von und zu Neureich würde ich nicht helfen - auch nicht gegen Geld. Denn er würde durch das Bezahlen nur zeigen wollen, dass er andere kaufen kann.Andreas hat geschrieben:Nun, laß es mich mal so sagen, Rapunzel:
Stell dir vor, du hilfst der armen alten 86-jährigen lieben Oma von nebenan, ihre schweren Einkaufstüten in den 3. Stock zu tragen.
Das sieht der 28-jährige Juppie-Anwalt Dr. von und zu Neureich von nebenan und bietet dir an, dir 5 € zu geben, wenn du ihm auch die Einkaufstüten hochträgst. Da er täglich 3x einkaufen fährt, mangels was zu tun, kannst du dir am Tag 15 € nebenbei verdienen, indem du 15 Minuten deiner Lebenszeit investierst.
Macht summa summarum 450 Minuten = 7,5 Stunden monatlich für 450 € = 60 € Stundenlohn.
Das wäre doch ernsthaft zu überlegen