Hallo zusammen,
vielleicht mache ich es komplizierter, als es ist, aber:
Wir haben den GVZ losschicken wollen mit einer Zug-um-Zug-Vollstreckung. Dieser weigerte sich (zu Recht). Von hier aus wurde allerdings Erinnerung eingelegt. Auch dieser wurde vom Gericht nicht abgeholfen. Die Gegenseite hat trotzdem zwischenzeitlich gezahlt.
Dann hat die Gegenseite ein einziges Schreiben ans Gericht geschickt, dass sie die Kosten für die ZV-Maßnahmen nicht tragen wolle, weil wir die zur ZV berechtigenden Voraussetzungen bis heute nicht erfüllt haben und eine ZV deshalb gar nicht stattgefunden hat.
Was kann die Gegenseite nun für dieses eine Schreiben ans Gericht abrechnen?
Es wäre ganz große Klasse, wenn mir jmd. von euch helfen könnte!!!
Welche Gebühr bei 1 (!) Schreiben der Gegenseite?
- Soenny
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Hallo
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Vielen Dank,
Das Forenteam.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Pepples
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War die Gegenseite anwaltlich vertreten und ist das Schreiben im Rahmen der Erinnerung erfolgt? Dann hat der gegn. RA eine 0,3 nach 3309 VV verdient.
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Ich glaub, jetzt bin ich völlig verwirrt. Wenn wir jetzt gegen die Kostenentscheidung, dass wir die ZV-Kosten tragen müssen, sofortige Beschwerde einlegen wollen, bekommen wir DAFÜR die 0,5 nach 3500, oder? Und die Gegenseite für ihr Schreiben (durch RA) nach der abgelehnten Erinnerung 0,3 nach 3309??
Oh Gott, ich bin sooo durch den Wind...Nächste Woche ist die Rechtsfachwirtprüfung und ich steh völlig neben mir. Sorry, will hier keinen absichtlich kirre machen
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