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ReNoSchnuffel81
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#1
16.02.2012, 09:02
Guten Morgen zusammen...
hier ist etwas ganz schlimmes passiert. Das Gericht hat uns einen Vergleich vorgeschlagen, den wir nicht annehmen wollten. Wir haben aber leider geschrieben... daher nehme ich den VErgleich für den Mdt an. Wir haben also in unserem Diktat das Wort nicht vergessen. So ist der Vergleich zu Stande gekommen...
Wer hatte das auch schon mal? Konnte man das irgendwie "retten", Kennt jemand hierzu ein Urteil?????
Hilfe, hilfe, hilfe...
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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rosa
#2
16.02.2012, 09:04
wurde denn nur dieser Satz geschrieben oder was das ein umfangreicher Schriftsatz aus dem deutlich hervorgeht dass der Vergleich nicht angenommen werden soll?
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ReNoSchnuffel81
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#3
16.02.2012, 09:12
Es wurde ein umfangreicher Schriftsatz geschrieben aus dem das eigentlich hervorgeht. Der Vergleich ist aber schon durch das GEricht bestätigt worden, dadurch ist es uns erst aufgefallen
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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jojo
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#4
16.02.2012, 09:15
Tja, anfechten wegen Erklärungsirrtum...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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likema31
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#5
16.02.2012, 13:11
Ich sehe es auch so: Ihr müsst wohl anfechten.