Hallo liebe Kolleginnen- und Kollegen,
habe da mal eine Frage hinsichtlich eines Pfüb.....
Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Pfüb beantragt und als Drittschulder die Firma "Glaubichnicht GmbH" angegeben. Der Pfüb wurde erlassen und an den GVZ zwecks Zustellung weitergeleitet. Von dem GVZ kam dann nun eine Mitteilung, dass eine Zustellung nicht erfolgen könne, da der Drittschuldner in der angegebenen Form nicht mehr existiert und die genaue Bezeichnung nunmehr "Glaubichnicht AG" sei.
Nun meine Frage: Kann ich den Pfüb berichtigen lassen oder muss ich einen komplett neuen Pfüb beantragen?????
Vielen Dank schon Mal für eure Anworten
Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nun?
- Kanzleihund
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Folgen richten sich meines Erachtens nach dem UmwG, um Genaues zu sagen, ist der Sachverhalt aber zu dünn
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- petzilein
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Jaaaa, es hat eine Umfirmierung stattgefunden.... Anschrift und Sitz der Firma ist auch noch die selbe..... allerdings mit dem Unterschied, dass sie jetzt nicht mehr als GmbH firmiert, sondern als AG.
Ich bin ja der Meinung, dass ich den Pfüb problemlos umändern lassen kann und nicht einen neuen beantragen muss.... a b e r, so 100% sicher bin ich mir eben nicht und es geht ja auch um ZEIT!!
Ich bin ja der Meinung, dass ich den Pfüb problemlos umändern lassen kann und nicht einen neuen beantragen muss.... a b e r, so 100% sicher bin ich mir eben nicht und es geht ja auch um ZEIT!!
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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- Liesel
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Hatte so einen Fall schon mit einer Bank. Im PfÜB wurde angegeben ...bank AG, war aber eine GmbH. Nachdem der GV mitgeteilt hat, daß eine Zustellung an die AG nicht möglich ist, habe ich einen Berichtigungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde.
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(UNHEILIG)
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