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30.01.2012, 17:06
so will euch mal meinen Entwurf zeigen ob es so ok ist. Habe die Akte nochmal genau (peinlich... ) durchgesehen. Es fanden nicht drei Termine, sondern 2 Termine statt, persönliches Erscheinen war für den Mandanten nur an einem Termin angeordnet. Habe dementsprechend wie folgt formuliert.
nehme ich Bezug auf das Schreiben der Gegenseite vom 30.01.2012. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind die anwaltlichen Reisekosten und auch die Parteikosten vom Wohnsitz der Partei und retour immer erstattungfähig.Der Kostenfestsetzungsantrag vom 11.01.2012 wird hinsichtlich der Reisekosten nachfolgend wie aufgeführt berichtigt:
Wohnort Partei-Gericht (Vlotho-Bad Oeynhausen), Hin- und Rückweg: 12 km
Reisekosten Anwalt
Termin am 16.12.2010
12 km á 0,30 € 3,60 €
Abwesenheitsgeld 20,00 €
Reisekosten Anwalt
Termin am 21.11.2011
12 km 0,30 € 3,60 €
Abwesenheitsgeld 20,00 €
Zwischensumme 47,20 €
19 % Umsatzsteuer 8,97 €
Zwischensumme 56,17 €
Reisekosten Partei
Termin am 16.12.2010
12 km á 0,25 € gem. § 5 I 2 JVEG 3,00 €
_______________________________________________________
ENDSUMME 59,17 €
Habe ich es so richtig gemacht? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Parteikosten auch nur geltend gemacht werden können, sofern persönliches Erscheinen angeordnet war.
Hoffe ich hab nix vergessen oder zuviel geschrieben. Sollte m. E. aber so richtig sein. Für kurzes Bestätigen wäre ich ja dankbar.
Zuletzt geändert von
Hanna_73 am 31.01.2012, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.