Hallo alle,
habe wieder eine MB-Sache auf meinen Tisch bekommen. Die Monierung sagt: "Die Gebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht."
Die Gebühr wurde richtig berechnet. Streitwert stimmt, Gebühr stimmt.
Kann es etwas mit der Mehrwertsteuer zu tun haben? Antragsteller ist eine GmbH & Co. KG.
Danke für einen Denkanstoß.
Sveta
Monierung MB wg. überhöhrter Gebühr
- Sputnik85
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Hallo,
wäre vielleicht hilfreich, wenn du uns schreiben würdest, wie du die vorgerichtliche Gebühr berechnet hast.
Gruß
wäre vielleicht hilfreich, wenn du uns schreiben würdest, wie du die vorgerichtliche Gebühr berechnet hast.
Gruß
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Okay. Die Gebühr wurde so berechnet:
SW 12.219,52 €
1,3 GG 2300 683,80 €
AP 7002 20,00 €
19 % Ust 7008 133,72 €
gesamt 837,52 €
Ich habe es nachgerechnet und denke, es stimmt.
SW 12.219,52 €
1,3 GG 2300 683,80 €
AP 7002 20,00 €
19 % Ust 7008 133,72 €
gesamt 837,52 €
Ich habe es nachgerechnet und denke, es stimmt.
- Liesel
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Du kannst die MwSt nicht mit berechnen.
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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- sunny84
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Wenn Gläubiger ne GmbH & Co. KG ist, ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. In dem Fall müssen vom Schuldner nur die Nettogebühren erstattet werden.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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sobald der Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf die Mwst. nie rein. Auch nicht in den KFA bzw. dann wird sie halt rausgestrichen.
Das gilt auch schon frü die außergerichtliche aufforderungn der gmbh&co. KG ggü. dem Schuldner! Wahrscheinlich hattet ihr hier auch schon die MwSt. drin!
Das gilt auch schon frü die außergerichtliche aufforderungn der gmbh&co. KG ggü. dem Schuldner! Wahrscheinlich hattet ihr hier auch schon die MwSt. drin!
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