...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_1986
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#1
24.01.2012, 11:25
Liebe Forenos,
habe mal wieder eine Frage an euch, die ihr mir aber mit Sicherheit beantworten könnt.
Bekomme ich eine Einigungsgebühr obwohl der Vergleich widerrufen wurde?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
schonmal für eure Hilfe
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Liebe Grüße
Steffi_1986
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Liesel
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#2
24.01.2012, 11:31
Nein.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Kichererbse
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#3
24.01.2012, 11:37
genau nein
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
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Steffi_1986
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#4
24.01.2012, 11:38
Vielen Dank für die schnell Auskunft
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Liebe Grüße
Steffi_1986