Hallo Zusammen,
bei meinem Problem handelt es sich darum, ob es sich bei der Geltendmachung von rückständiger Miete und der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses abrechnungstechnisch um diesselbe oder verschiedene Angelegenheiten ändert.
Ich habe hier schon verschiedene Meinungen und wäre Euch echt dankbar, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet. Ab liebsten natürlich mit Quellenangabe.
Vielen Dank.
mehrere Angelegenheiten ja/nein?
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- Adelia
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Wir kündigen immer fristlos und machen in diesem Schreiben auch gleichzeitig die rückständige Miete geltend. Dies ist eine Angelegenheit und du rechnest die Streitwerte (SW für fristlose Kündigung + rückständige Mieten) zusammen.
- Sputnik85
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so machen wir es auch!Adelia hat geschrieben:Wir kündigen immer fristlos und machen in diesem Schreiben auch gleichzeitig die rückständige Miete geltend. Dies ist eine Angelegenheit und du rechnest die Streitwerte (SW für fristlose Kündigung + rückständige Mieten) zusammen.
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Hellou
ich häng mich hier ran:
wir haben einen mietvertrag über wohnraum für unseren Mdt. fristlos außerordentlich gekündigt wg. mängeln - Vermieter hat per Anwalt wiedersprochen, jetzt klagen wir.
ca. 2 Monate später kündigt er unserem Mdt. ggü. fristlos (Brief ging direkt an Mdt.) wg. rückständiger Mieten - wir machen ein längeres Schreiben dazu
2 - Angelegenheiten? Ich würde sagen ja?
ich häng mich hier ran:
wir haben einen mietvertrag über wohnraum für unseren Mdt. fristlos außerordentlich gekündigt wg. mängeln - Vermieter hat per Anwalt wiedersprochen, jetzt klagen wir.
ca. 2 Monate später kündigt er unserem Mdt. ggü. fristlos (Brief ging direkt an Mdt.) wg. rückständiger Mieten - wir machen ein längeres Schreiben dazu
2 - Angelegenheiten? Ich würde sagen ja?
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