Die Zwangsvollstreckung als solche ist in Europa nicht einheitlich geregelt. Das Programm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung sieht zwar eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Rechtswirkungen von Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Urteilsstaat stärken sollen, aber: Wie erhält man einen europäischen Vollstreckungstitel und welche Möglichkeiten bestehen, diesen dann auch in einem europäischen Land zu vollstrecken?
Nähere Info´s gibts hier:
http://www.reno-hamburg.de/hh_seminare_3.html" target="blank
Seminar: Europäische Vollstreckungstitel und ZV im Ausland
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Also ich werde evtl. dabei sein. Kommt drauf an, ob BigBoss meinen Antrag auf Freistellung- und Kostenübernahme genehmigt.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 07.01.2011, 09:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Sehr schön. Ich werde auch dabei sein...
Ich bin froh, dass endlich so ein Seminar stattfindet (ich selbst wusel mich seit einiger Zeit so durch) und die Dozentin kommt aus der Praxis, die weiß wovon sie redet
Ich bin froh, dass endlich so ein Seminar stattfindet (ich selbst wusel mich seit einiger Zeit so durch) und die Dozentin kommt aus der Praxis, die weiß wovon sie redet
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Hallo Lori2
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
und den Hinweis des Moderatorenteams:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank
Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
und den Hinweis des Moderatorenteams:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank
Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
BigBoss hat Erlaubnis erteilt. Anmeldung geht gleich raus
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Die Referentin ist gut kommt von Jungbauer aus München aber, das Thema wahrscheinlich für die Tonne, weil ein Europ. ZB in Wedding von 2 Leuten bearbeitet wird und man ca. 9 Mon. auf dessen bearbeitung wartet und dann immer noch auch für uns die ausländischen ZVs nicht geläufig sind. Niederlande/Österreich geht ja noch, aber sobalds dann in andere Länder geht wirds schon schwierig sich dort in die gepflogenheiten einzulesen und was zu erreichen. Bin mal gespannt, angehört hätte ich mir das seminar schön gerne. Ein anderer Referent hat uns von dem Europ. ZB auf jedenfall eindringlich abgeraten.
Vielleicht könnt ihr ja mal mitteilen wies gelaufen ist
Vielleicht könnt ihr ja mal mitteilen wies gelaufen ist
[size=85]capture life - create art[/size]
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
Einen europäischen Zahlungsbefehl muss man nicht immer in Wedding beantragen, geht auch im europäischen Ausland, wenn man die einschlägigen europäischen Vorschriften beachtet...
In dem Seminar geht es aber nicht nur um den Europ. ZB.... Da werden viele der Probleme behandelt, die im Thread "Zwangsvollstreckung" mit Auslandsbezug auftauchen...
Auch von einer Bearbeitungszeit von bis zu 9 Monaten habe ich bislang nichts gemerkt, es dauert zwar etwas länger als der Dt. MB, aber ihr müsst bedenken, dass es ein "neues" Verfahren ist und derzeit arbeitet schon eine Truppe aus Österreich und Dtl. zusammen, um die elektronische Einreichung und BEarbeitung des Europ. ZB möglich zu machen... Man muss dem Ganzen natürlich auch eine Chance geben, wenn ich noch an die "Meckereien" denke, als das neue elektronische mahnverfahren eingeführt wurde etc.
In dem Seminar geht es aber nicht nur um den Europ. ZB.... Da werden viele der Probleme behandelt, die im Thread "Zwangsvollstreckung" mit Auslandsbezug auftauchen...
Auch von einer Bearbeitungszeit von bis zu 9 Monaten habe ich bislang nichts gemerkt, es dauert zwar etwas länger als der Dt. MB, aber ihr müsst bedenken, dass es ein "neues" Verfahren ist und derzeit arbeitet schon eine Truppe aus Österreich und Dtl. zusammen, um die elektronische Einreichung und BEarbeitung des Europ. ZB möglich zu machen... Man muss dem Ganzen natürlich auch eine Chance geben, wenn ich noch an die "Meckereien" denke, als das neue elektronische mahnverfahren eingeführt wurde etc.