ich habe folgendes Problem:
SU hat einen Grillstand (so einer, wo man sich auch reinsetzen kann, ich sage dazu: überdachter Sitz- und Aufenthaltsbereich
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Nun möchte Chef aber, dass gleich der gesamte Grillstand mitgepfändet wird, weil bei der Kassenpfändung ja nicht viel rauskommen wird.
Jetzt meine Frage: geht das überhaupt
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Der Grillstand ist doch eigentlich unbewegliches Vermögen und dann wäre das doch zu behandeln wie mit Immobilien (?) und dafür kämen doch nur Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und so.. in Betracht. Und dann müsste man ja auch irgendwie die Eigentumsverhältnisse oder ähnliches nachweisen oder ist das dann Aufgabe des Imbissbesitzers?
Und wie wäre das dann - wenn es gehen sollte - miteinander zu kombinieren im Vollstreckungsauftrag?
Vielleicht ist ja hier ein Vollstreckungs-ASS im Netz und kann mir da helfen. Wäre super!