Guten Morgen
Ich hasse es, und schon hat man wieder eine Akte auf den Tisch mit der man nicht will
In meinem Fall geht es um folgendes:
Kapitel 1: Grundstückskaufvertrag mit Auflassung
Kapitel 2: Aufhebung eines Erbbaurechts.
Meine Frage nun, wie ermittel in den Wert für Kapitel 2?!
Den Wert für den Kaufvertragtrag (Kapitel 1) habe ich. Die Erbbauberechtigten kaufen nun das Grundstück. Übernehmen im 1. Kapitel die eingetragenen Belastungen und lassen es im zweiten Kapitel dann als Grundstückseigentümer löschen und das Erbbaugrundbuch auch schließen.
Ich hasse Erbbaurechte, habe ich das schon erwähnt?!
Vllt. kann mir einer von euch ja helfen, ich komm nicht weiter
Erbbaurecht
Hoffentlich bekommst du bei dieser Verfahrensweise keine Probleme, sofern der Kaufpreis finanziert werden muss.
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Ich wüsste nicht wie ich es sonst anders abrechnen soll, es geht ja lediglich um die Wertermittlung für unsere Kostenrechnung.
Stellt sich für mich nur die Frage, wenn ich die Gebühr nach 20/10 36 II für den GKV bekomme und für die Löschung des Erbbaurechts die Gebühr nach 38 II 5 a ... bekomm ich dann die Vollzugsgebühr für die Einholung der Löschungsunterlagen auch noch?
Im Vertrag steht das sämtliche Kosten der Käufer zu tragen hat. Ist logisch, die Erbbauberechtigten kaufen nun und lassen das Erbbaugrundbuch schließen, in diesem steht noch eine Grundschuld, Vollzugsgebühr abrechnen?!
Stellt sich für mich nur die Frage, wenn ich die Gebühr nach 20/10 36 II für den GKV bekomme und für die Löschung des Erbbaurechts die Gebühr nach 38 II 5 a ... bekomm ich dann die Vollzugsgebühr für die Einholung der Löschungsunterlagen auch noch?
Im Vertrag steht das sämtliche Kosten der Käufer zu tragen hat. Ist logisch, die Erbbauberechtigten kaufen nun und lassen das Erbbaugrundbuch schließen, in diesem steht noch eine Grundschuld, Vollzugsgebühr abrechnen?!