Kosten Berufung Ergänzungsurteil Kosten Streitverkündete

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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cloud
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#1

24.11.2011, 14:09

Hallo Zusammen,

ich weiß nicht was ich für die 2. Berufung in gleicher Sache abrechnen soll. Nochmal Verfahrensgebühr?

Wir haben Berufung eingelegt, diese wurde zurückgewiesen. (Wir haben gegenüber Mdt. ganz normal abgerechnet)

Nun kommt ein Ergänzungsurteil:
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streitverkündeten werden der Klägerin auferlegt.

Wie rechne ich diese Berufung nun ab. SW:150.000,00 oder in Höhe der Kosten, welche von der Streitverkündeten zur Festsetzung beantragt wurden?

Danke
gkutes

#2

24.11.2011, 14:12

wie kommst du drauf, dass das eine 2. Berufung ist? Sicher ein ErgänzungURTEIL????

bitte ergänze dein Profil bzgl deines Berufes!
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