...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dagmar
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#1
18.11.2011, 15:56
Hallo Ihr Lieben,
meine Frage
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
heute betrifft folgende Kostenentscheidung:
Der Beklagte trägt die Kosten des VB's, die Übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Kann ich hier eine Kostenausgleichung machen? Wir vertreten die Klägerin.
Ich hatte so eine Entscheidung bislang noch nicht und bin etwas verunsichert.
Da hier so liebe Profis sind, hoffe ich auf Hilfe.
Vielen Dank bereits im voraus.
Viele Grüße
Dagmar
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Liesel
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#2
18.11.2011, 16:01
Etwas mehr Sachverhalt wäre nicht schlecht.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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gkutes
#3
18.11.2011, 16:02
ich würde hier auch eher nen KAA § 106 stellen.
obwohl das ja grundsätzlich nicht so eng gesehen wird, ob ich nun 104 oder 106 beantrage.
@liesel - echt? wozu denn mehr Sachverhalt? die KGE reicht mE völlig.
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Liesel
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#4
18.11.2011, 16:04
Hier kommt es doch darauf an, was mit dem VB passiert ist. Sollte er aufrecht erhalten worden sein, sind die Kosten doch schon im VB tituliert.
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Dagmar
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#5
18.11.2011, 16:04
Entschuldigung Liesel,
mir ist es auch gerade noch eingefallen, dass ich dazuschreiben sollte, dass der VB aufgehoben und die Klage abgewiesen wurde.
@gkutes: Ich bin mir nicht sicher, ob mit den VB-Kosten eine Ausgleichung möglich ist. Das macht mich ja so unsicher.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Liesel
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#6
18.11.2011, 16:05
Na dann mußt du einen KAA machen.
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Dagmar
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#7
18.11.2011, 16:07
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Euch beiden. Ihr seid meine Retter und ich kann die Akte endlich vom Tisch bekommen.
Mir rauchte echt schon die Birne.
Wünsche Euch ein wunderschönes Wochenende.
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)