ich brauch mal wieder Hilfe, konnte im Forum nix passendes finden hierzu:
wir haben Mdt außergerichtl. wg. Forderungsabwehr vertreten über Wert ca. 1500,-
Dann hat der Gegener 2 Mahnbescheidsanträge gestellt einmal über 160,- und einmal wegen 440,- (einzeln! 2 Az bei Gericht also 2 Verfahren).
Dagegen haben wir jeweils Widerspruch eingelegt. Ob der Gegner begründet steht in den Sternen.
Wie rechne ich das mit RSV ab?
2300 nach 1500 Eu ist klar
aber
kriege ich 3307 2 x wg 2 Verfahren, oder nur 1x nach Gesamtwert der beiden MB's?
Insbesondere wie ist die Anrechnung zur GG zu handhaben?
Hoffe Ihr könnt mir helfen
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)