folgendes Problem:
Im Klageantrag haben wir eine 1,3 Gesch.geb. aus einem Streitwert von 2.600,00 EUR (Höhe der Forderung) in Ansatz gebracht. Laut Urteil wurde uns zum einen ein Betrag in Höhe von 950,00 EUR (Hauptsache) sowie eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 950,00 EUR zugesprochen.
Meine Frage ist jetzt: Muss ich im KFA-Verfahren die Geschäftsgebühr nun aus dem Betrag von 950,00 EUR anrechnen? Ich bin eigentlich schon der Meinung, finde aber nichts entsprechendes, was das belegt.
Danke schon mal im Voraus.
Frage zur Anrechnung
- Adora Belle
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Du rechnest nur das an, was tituliert ist. Steht alles in § 15a.
hm, ich war mir nicht sicher, ob der 15a wirklich anwendbar ist, aber vom prinzip her konnt ich mir bislang auch nicht erklären, warum ich aus den 2.600 anrechnen sollte. der meinung ist nämlich die gegenseite.
aber für deine schnelle antwort
aber für deine schnelle antwort
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