Abrechnung Verfahrenspfleger

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

19.08.2011, 13:28

Der Beck_sche Online-Kommentar zum BGB sagt dazu u.a. (zu § 1835 BGB):

"Hierzu [= zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen] zählen insbes bare Auslagen, Kosten für Porto, Reisen, Abschriften (LG München I FamRZ 1997, 450), Fotokopien (0,15 Euro je Kopie) (LG Berlin FamRZ 1995, 496; zur Höhe vgl OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 115), Kosten für die Aufstellung der Vormundschaftsrechnung uÄ. ... Für Fahrtkosten gilt die Bestimmung des § 5 JVEG für Sachverständige entspr, so dass der Vormund bei Kfz-Benutzung Anspruch auf die Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro/km hat, gleich ob sich der Anspruch gegen den Mündel oder die Staatskasse richtet."

Aktuelle Rechtsprechung zu den Portokosten gibt es nicht, aber etliche ältere Entscheidungen, die sich z.T. nur noch mit der Frage der MWSt. auf Portoauslagen befassen (also überhaupt nicht diskutieren, dass die Kosten an sich nicht ersetzt werden könnten).

Rechtsprechung findest du zB bei juris mit Stichwort "§ 1835 BGB Porto.
Lilli555
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#12

22.08.2011, 09:16

Hallo Smile,

ich verstehe nicht genau was für eine pauschale Du meinst?!
Pauschalen gibt es nur bei Abrechnung von Betreuungen und Verfahrensbeistand.
Verwechselst Du da gerade etwas? Ansonsten könnte ich das nicht verstehen, weil Porto bei der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers immer gezahlt wird. Hatte das schon bei verschiedenen Gerichten.
Liebe Grüße
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fruchtzwergi
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#13

21.10.2011, 12:40

Hallo ihr Lieben.
Meine Chefin macht mich grade dermaßen wahnsinnig, dass ich kurz vorm explodieren bin.

Wir hatten bislang nie Probleme, die Abrechnung als Verfahrensbeistand wie hier beschrieben durchzubekommen.
Jetzt war sie bei nem Seminar und wirft mir das Skript hin mit den Worten "Unsere Abrechnungen als Verfahrenspfleger sind alle falsch. Kontrollieren Sie das!".

Das Skript sagt nun nämlich folgendes:

Der Verfahrensbeistand bekommt nur noch 350 €, bei Gesprächen mit Eltern und weiteren Bezugspersonen 550 €. Bei mehreren Kindern steht dem Beistand auch 350 €/550 € pro Kind zu. Damit ist ALLES abgegolten. Fahrtkosten können nicht gesondert abgerechnet werden.

Hat da jemand die aktuelle Rechtsprechung zu bzw. was davon gehört?
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Adora Belle
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#14

21.10.2011, 13:54

Das hat mit Rechtsprechung nichts zu tun. Die Vergütung des Verfahrensbeistands wurde im FamFG neu geregelt, und zwar so wie von Dir beschrieben. Kannst Du in § 158 Abs. 7 nachlesen.
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#15

21.10.2011, 16:36

Heißt also, wenn im Beschluss Verfahrensbeistand steht, gehts so wie beschrieben und wenn Verfahrenspfleger drin steht bleibt alles beim alten?
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#16

21.10.2011, 16:55

Genau. Das sind zwei völlig unterschiedliche Funktionen, die mußt Du unterscheiden.
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fruchtzwergi
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#17

21.10.2011, 16:58

Ok, super. Danke dir.
Jetzt muss ich das nur noch meiner Chefin verklickern :roll:
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fruchtzwergi
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#18

10.01.2012, 11:33

Ich muss das Thema nochmal aufgreifen...

Zum einen ist es so, dass meine Chefin die Meinung vertritt, dass alle bereits abgerechneten Sachen falsch sind und alle neu berechnet werden müssen weil ja alle als Beistandschaft liefen (stimmt nicht). Meinen Einwand, dass Pfleger und Beistand zwei Paar Schuhe sind hat sie einfach ignoriert bzw. gesagt, dass das nicht stimmt und nach neuem Gesetz es keine Pflegschaft mehr gibt und deshalb alles über Beistand nachberechnet werden muss. Stimmt das so?!

Zum anderen hab ich das Problem, dass wir in manchen Akten mit erstem Beschluss zum Pfleger bestimmt worden sind und dann irgendwann später heißt es, dass wir Beistand sind bzw. andersrum.

Wie rechne ich denn da dann ab?!
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#19

10.01.2012, 11:49

Vermutlich ist da etwas durcheinander gekommen, wenn das Verfahren nach altem Recht eingeleitet wurde und über den 01.09.2009 hinauslief. Allerdings sind die Verfahren, die vor dem 01.09.2009 eingeleitet wurden, auch nach altem Recht abzurechnen: Also Verfahrenspfleger. Für die nach dem 01.09. eingeleiteten Verfahren gilt das neue Recht: Verfahrensbeistand.
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#20

10.01.2012, 14:34

Danke Zaubermaus007. Gibt es da zufällig nen Beschluss o. ä. drüber, was ich meiner Chefin zeigen kann? Sie glaubt mir das wahrscheinlich eh nicht... :pfeif
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